Nutzungsbedingungen Holz- und Metallwerkstatt

Das oberste Ziel bei der Arbeit in unseren Werkstätten ist die
Sicherheit und damit auch die Vermeidung von Unfällen.

Die Kurse und offenen Werkstätten stehen erwachsenen Personen ab 18 Jahren zur Verfügung. Beim Besuch der offenen Werkstatt melden sich die Besuchenden beim Werkstattleitenden an. Die nachstehenden Nutzungsbedingen sind zwingend einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung erlauben wir uns, die entsprechende Person aus der Werkstatt auszuweisen.

Die Versicherung ist Sache der Besucher:innen.



Bei 15 – 17-jährigen Werkstattbenutzer:innen muss eine erziehungsberechtigte Person vor dem ersten Werkstattbesuch schriftlich bestätigen, dass sie für die Versicherung der jugendlichen Person verantwortlich ist und sie wie auch die jugendliche Person diese Sicherheits- und Benützungsbedingungen gelesen und verstanden hat. Das entsprechende Formular findest du auf unserer Webseite, im Sekretariat, sowie in den Werkstätten. Das von der erziehungsberechtigen Person unterschriebene Formular ist beim ersten Werkstattbesuch dem Werkstattleiter vorzuweisen.



Besucherinnen und Besucher unter 15 Jahren müssen beim Aufenthalt in einer der Werkstätten permanent von einer erwachsenen, zur Betreuung befugten Person begleitet werden.



Grundsätzliche Regeln

Bei Unsicherheiten in Bezug auf die Nutzung von Maschinen und Handhabung von Werkzeug soll in jedem Fall jeweils immer im Voraus die Werkstattleitung aufgesucht werden.

Personen die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen oder starke Medikamente, die zu Ermüdungserscheinungen oder Konzentrationsschwäche führen können, einnehmen, ist die Nutzung der Werkstätten verboten. Ebenfalls Personen, die unter signifikante Konzentrationsschwächen leiden, dürfen die Werkstätten nicht nutzen.

Wenn bei der Arbeit an einer Maschine einen Defekt festgestellt wird, ist die Maschine umgehend auszuschalten und der Werkstattleiter sofort über den Mangel zu informieren.

Maschinen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial dürfen nur nach Einweisung durch den Werkstattleiter benützt werden.

Vor Nutzung der Maschinen in der Werkstatt ist die Teilnahme an einem unserer Holzmaschinenkurse Bedingung.

Für die Benützung der Schweiss- und Plasmaschneidanlagen, sowie der Bandsäge empfehlen wir die Teilnahme an einem unserer diesbezüglichen Kurse. Die Drehbank sowie die Fräsmaschine dürfen nur von Personen mit vertieften Fachkenntnissen benützt werden.



Farbliche Kennzeichnung von Maschinen

Orange: Erhöhtes Gefahrenpotenzial. Diese Maschine birgt besondere Gefahren.

Rot: Sehr grosses Gefahrenpotenzial. Diese Maschine darf nur vom Werkstattleiter eingerichtet und bedient werden. Falls fundierte Bedienkenntnisse vorliegen, kann die Werkstattbenutzer:in vom Werkstattleiter befugt werden, an der Maschine selbständig zu arbeiten.

Nicht bezeichnet sind Elektro-Handmaschinen und Handwerkzeug. Bei den Elektro-Handmaschinen ist zu beachten, dass für Einstellungen und Fräserwechsel die Maschine ausgeschaltet und vom Netz getrennt werden muss. Handwerkzeug ist stets scharf, auch hier ist besondere Vorsicht geboten. Handschneidewerkzeuge sind immer vom Körper wegweisend zu benützen.



Schutzausrüstung

Verschiedene Schutzausrüstungen stehen zur Verfügung. Diese sind bei der Arbeit in der Holz-/Metallwerkstatt obligatorisch und zu tragen.

Gehörschutz / Schutzbrille / Staubmaske / Schweisshelm/-Schild / Schutzhandschuhe (Staubmasken und Ohropax sind beim Werkstattleiter zum Selbstkostenpreis zu beziehen.)

Wir empfehlen, bei der Arbeit Sicherheitsschuhe (mind. Klasse S1) zu tragen. In allen Werkstätten gilt: Keine weiten Kleider, lange Haare nicht offen trage.



Arbeiten mit Ölen (nur nach Einweisung!)

Öl, welches für die Behandlung von Holz eingesetzt wird, ist leicht selbstentzündlich! Verwendete Lappen müssen ausgiebig mit Wasser ausgewaschen werden und dürfen erst dann im roten Spezialbehälter in der Holzwerkstatt entsorgt werden. Gleiches gilt für Öle, welche als Rostschutz von Eisen verwendet werden (z.B. Leinöl).



Nothilfematerial

In allen Werkstätten stehen Nothilfekoffer zur Verfügung.

  • Holzwerkstatt EG: beim Eingang/Waschtrog
  • Metallwerkstatt EG: beim Eingang
  • Keramikwerkstatt 1.OG: vor der Werkstatt, beim Kaffeeautomaten

Ein Defibrillator befindet sich im 1.OG / beim Kaffeeautomaten.

Bei Verletzungen ist umgehend die Werkstattleitung zu informieren und je nach Schweregrad einen Notarzt aufzusuchen (Die verletzte Person darf sich niemals selbst ans Steuer setzen!) oder den Notruf zu alarmieren (144).

Bei schwerwiegenden Verletzungen ist die Ambulanz, Tel. 144 zu rufen.