Unsere offenen Werkstätten bietet Raum für eigene Projekte, Reparaturen und kreatives Arbeiten.
Holz- und Metallwerkstätten


In unseren Holz- und Metallwerkstätten wird aus einer Idee ein konkretes Projekt. Du baust Möbel, restaurierst einen alten Tisch oder setzt eigene Vorhaben mit Holz und Metall um.
Du sägst, schweissst, drehst und formst. Schritt für Schritt entsteht etwas Eigenes mit deinen Händen.
Unsere Fachpersonen begleiten dich bei Bedarf mit Erfahrung, Fachwissen und einem guten Blick fürs Machbare.
Für die selbständige Nutzung der Holz und Metallbearbeitungsmaschinen ist der Besuch unserer Maschinenkurse erforderlich.
Ausstattung
Holzwerkstatt
- Kreissäge
- Abricht-/Dickenhobelmaschine
- Zinkenfräseinrichtung
- Bandsäge
- Kehlmaschine
- Langlochbohrmaschine
- Profi-Drechselbänke
- Unterflurfräse
- Bandschleifmaschine
- Leimständer
- Ständerbohrmaschinen
- STRIEBIG Plattensäge
- Zylinderschleifmaschine
Metallwerkstatt
- Schutzgasschweissanlagen
- Autogenschweissanlagen
- Plasmaschneider
- Schweissabsauganlage
- Drehbank
- Fräse
- Bandsäge
- Ständerbohrmaschine
- Gasesse
- Schleifband für Messer
- Blechbiegemaschine
- Blechschneidemaschine
Öffnungszeiten
Dienstag, Mittwoch & Donnerstag
13:45–22:00
Samstag
09:00–16:00
Hinweis:
Die letzten 20 Minuten pro Öffnungstag sind fürs Aufräumen reserviert. Kein Werkbetrieb.
⚠️Betriebsferien Holz- und Metallwerkstatt:
Die Loreto Holz- und Metallwerkstatt bleibt an folgenden Daten geschlossen:
- 1. - 11. Mai 2026
- 4. - 7. Juni 2026
- 25. Juni 2026 ab 18.00h
- 3. Juli - 2. August 2026
- 19. Dezember 2026 - 3. Januar 2027
Zusätzlich bleibt die Holz- und Metallwerkstatt an den offiziellen Feiertagen des Kantons Zug geschlossen.
Vor und nach diesen Zeiten sind wir wie gewohnt für dich da.
Eintrittspreise
| Einzeleintritt (4 Stunden) | CHF 10 |
| 10er-Abo | CHF 90 |
| Jahresabo | CHF 310 |
| Kombi-Jahresabo (Holz-, Metall-, Keramikwerkstätten) | CHF 400 |
Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen und Richtlinien sind einzuhalten. Die Versicherung ist Sache der Besucher:innen.
Bei unter 18-Jährigen muss eine erziehungsberechtigte Person vor dem ersten Werkstattbesuch schriftlich bestätigen (Link zum Formular), dass sie für die Versicherung der jugendlichen Person verantwortlich ist und mit den Nutzungsbedingungen einverstanden ist. Besucher:innen unter 16 Jahren müssen beim Aufenthalt in einer der Werkstätten permanent von einer erwachsenen, zur Betreuung befugten Person begleitet werden.
Nutzungsbedingungen Holz- und Metallwerkstatt
Dazugehörige Kurse
Holzwerkstatt
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Metallwerkstatt
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